Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verena Friedel Fotografie
Pfarrer-Vogt-Str. 21/1
73529 Schwäbisch Gmünd
07171 80 79 105
0176 567 93 2 93
fotografie@verena-friedel.de
www.verena-friedel.de

im Folgenden Auftragnehmerin

 

Geltung

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Auftragnehmerin erteil­ten Aufträge.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung/Leistung oder des Angebots des/der Auftraggeber/in gegenüber dem/der Auftraggeber/in.
  3. Wenn der/die Auftraggeber/in den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/in wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/in erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diese schriftlich anerkennt.

 

Dateien/ Aufnahmen

  1. “Aufnahmen” im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen.
  2. Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt immer bei der Auftragnehmerin. (i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz)
  3. Die RAW-Daten (Roh-Daten) bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Der/die Aufraggeber/in erhält die gekauften Dateien in digitaler Form als JPG per gesichertem Link.
  4. Eine Herausgabe der RAW-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  5. Die Auftragnehmerin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigungdes Auf­trags zu vernichten.
  6. Die Auftragnehmerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Aufnahmen nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.
  7. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  8. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

Nutzungsrechte

  1. Der/die Auftraggeber/in erwirbt die Fotoaufnahmen in digitaler oder entsprechend vereinbarter Form.
  2. Der/die Auftraggeber/in erwirbt zusätzlich das Recht, die Aufnahmen auf privaten Webseiten und im eigenen Social-Media-Profil online zu stellen. Hierbei ist der/die Auftraggeber/in auf die Beachtung der Rechter anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  3. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin und erfolgen grundsätzlich nur gegen ein angemessenes Honorar.

Das gilt besonders für:

  • Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
  1. Die nachträgliche Bear­beitung von Aufnahmen der Auftragnehmerin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagenist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  2. Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Auftragnehmerin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Auftragnehmerin.
  4. Die Auftragnehmerin behält sich vor die Fotos auf ihren Social Media Plattformen und der Homepage online zu stellen.

 

Honorar

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

 

Produktion/ Bildbearbeitung

  1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eigekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  2. Der/die Auf­tragge­ber/in kennt den fotografischenund bildgestalterischen Stil der Auftragnehmerin und ist sich bewusst, dass seine Aufnahmen in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
  3. Der/die Auf­tragge­ber/in ist verpflichtet, beiAufnahmen der Auftragnehmerin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

Vertragsschluss

  1. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig.

 

Preise

  1. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Auftragnehmerin und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

 

Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Auftragnehmerin sofort und ohne Abzüge fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Überweisung, bar oder PayPal.
  3. Der/die Auf­tragge­ber/in gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht.
  4. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Aufnahmen Eigen­tum und in den Hän­den der Auftragnehmerin.

 

Lieferzeit

  1. Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf dem/der Auf­tragge­ber/in eine geschützte Online-Galerie zur Ver­fü­gung, in welcher sich der/die Auf­tragge­ber/in die entsprechen­den Aufnahmen zur Bear­beitung auswählen kann.
  2. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Aufnahmen durch die Auftragnehmerin voll­ständig bear­beitet.
  3. Die Lieferung der Bilder/Bilddateien erfolgt innerhalb von 3 Arbeitswochen. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Arbeitswochen. Die Lieferung eines Albums beträgt ca. 6 Wochen. Alles gerechnet ab dem Tag des Bilderaussuchens.
  4. Sollte die Auftragnehmerin in dieser Zeit Betriebsurlaub haben, verlängert sich die Lieferzeit ggf. um die Dauer des Betriebsurlaubes.

 

Reklamationen

  1. Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängelnmüssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit mö
  2. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurchnicht berechtigt.
  3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Aufnahmen in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den/die Auf­tragge­ber/in entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Auftragnehmerin hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

 

Nichtzustandekommen / Stornierung

  1. Sollte die Auftragnehmerin kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird sie sich bemühen, für

Ersatz zu sorgen, sofern ihr dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird dem/der Auftraggeber/in die Termin-reservierungsgebühr erstattet.

  1. Storniert der/die Auf­tragge­ber/in den Auftrag, steht der Auftragnehmerin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net: Bis 2 Monate vor dem gebuchten Termin ist die Stornierung kostenlos. Storno ab 2 Monate vor gebuchtem Termin: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleis­tet

 

Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlang als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd

 

 

Stand der 01. Mai 2021