Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verena Friedel Fotografie
Pfarrer-Vogt-Str. 21/1
73529 Schwäbisch Gmünd
07171 80 79 105
0176 567 93 2 93
fotografie@verena-friedel.de
www.verena-friedel.de
im Folgenden Auftragnehmerin
Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Auftragnehmerin erteilten Aufträge.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung/Leistung oder des Angebots des/der Auftraggeber/in gegenüber dem/der Auftraggeber/in.
- Wenn der/die Auftraggeber/in den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/in wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber/in erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diese schriftlich anerkennt.
Dateien/ Aufnahmen
- “Aufnahmen” im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
- Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt immer bei der Auftragnehmerin. (i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz)
- Die RAW-Daten (Roh-Daten) bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Der/die Aufraggeber/in erhält die gekauften Dateien in digitaler Form als JPG per gesichertem Link.
- Eine Herausgabe der RAW-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- Die Auftragnehmerin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigungdes Auftrags zu vernichten.
- Die Auftragnehmerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Aufnahmen nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
- Der/die Auftraggeber/in erwirbt die Fotoaufnahmen in digitaler oder entsprechend vereinbarter Form.
- Der/die Auftraggeber/in erwirbt zusätzlich das Recht, die Aufnahmen auf privaten Webseiten und im eigenen Social-Media-Profil online zu stellen. Hierbei ist der/die Auftraggeber/in auf die Beachtung der Rechter anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt die Auftragnehmerin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Auftragnehmerin und erfolgen grundsätzlich nur gegen ein angemessenes Honorar.
Das gilt besonders für:
- Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Aufnahmen der Auftragnehmerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagenist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Auftragnehmerin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Auftragnehmerin.
- Die Auftragnehmerin behält sich vor die Fotos auf ihren Social Media Plattformen und der Homepage online zu stellen.
Honorar
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).
- Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
Produktion/ Bildbearbeitung
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eigekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
- Der/die Auftraggeber/in kennt den fotografischenund bildgestalterischen Stil der Auftragnehmerin und ist sich bewusst, dass seine Aufnahmen in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, beiAufnahmen der Auftragnehmerin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Vertragsschluss
- Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig.
Preise
- Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Auftragnehmerin und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Auftragnehmerin sofort und ohne Abzüge fällig.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Überweisung, bar oder PayPal.
- Der/die Auftraggeber/in gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Aufnahmen Eigentum und in den Händen der Auftragnehmerin.
Lieferzeit
- Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem/der Auftraggeber/in eine geschützte Online-Galerie zur Verfügung, in welcher sich der/die Auftraggeber/in die entsprechenden Aufnahmen zur Bearbeitung auswählen kann.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Aufnahmen durch die Auftragnehmerin vollständig bearbeitet.
- Die Lieferung der Bilder/Bilddateien erfolgt innerhalb von 3 Arbeitswochen. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Arbeitswochen. Die Lieferung eines Albums beträgt ca. 6 Wochen. Alles gerechnet ab dem Tag des Bilderaussuchens.
- Sollte die Auftragnehmerin in dieser Zeit Betriebsurlaub haben, verlängert sich die Lieferzeit ggf. um die Dauer des Betriebsurlaubes.
Reklamationen
- Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängelnmüssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit mö
- Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurchnicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Aufnahmen in Eigenverantwortung durch den/die Auftraggeber/in entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
Nichtzustandekommen / Stornierung
- Sollte die Auftragnehmerin kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird sie sich bemühen, für
Ersatz zu sorgen, sofern ihr dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird dem/der Auftraggeber/in die Termin-reservierungsgebühr erstattet.
- Storniert der/die Auftraggeber/in den Auftrag, steht der Auftragnehmerin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Bis 2 Monate vor dem gebuchten Termin ist die Stornierung kostenlos. Storno ab 2 Monate vor gebuchtem Termin: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet
Allgemeines
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlang als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd
Stand der 01. Mai 2021